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1.Es gelten nur schriftliche
Absprachen und Vereinbarungen.
2.Die Ausstattung des
Fahrzeuges richtet sich nach der im Vermittlungsauftrag aufgeführten,
weitere Ausstattungen und Ausführungen richten sich nach dem Modus des
jeweiligen Auslieferungslandes.
3.Die Fahrzeuge werden
zulassungsfertig, mit deutschem Kfz-Brief ausgeliefert. Die Garantie
richtet sich nach den jeweiligen Herstellerbedingungen.
4.Preisänderungen
(max.3%),Konstruktions- oder Formänderungen, sowie Änderung des
Lieferumfanges seitens des Herstellers/Importeurs bleiben während der
Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert
wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind.
5.Der Lieferant ist von der
Lieferung freigestellt: -wenn das Fahrzeug vom Vorlieferanten nicht
geliefert wird, - wenn unvorhergesehen eine deutliche Preiserhöhung vom
Lieferanten vorgenommen wird, -wenn ein Import durch Gesetzesänderung
wesentlich erschwert wird. Ein Schadenersatz wegen Nichterfüllung ist
in diesem Fall ausgeschlossen.
6.Alle Liefertermine
verstehen sich unverbindlich.
7.Wird ein unverbindlicher
Liefertermin um mehr als 8 Wochen überschritten, kann der Käufer nach
Ablauf einer von ihm gesetzten, angemessenen Nachfrist von der
Bestellung zurücktreten. Der Käufer kann einen Verzugsschaden nur
geltend machen, wenn dem Vermittler Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zur Last fällt.
8.Die Abnahme des
Fahrzeuges hat innerhalb von 7 Tagen nach Mitteilung über die
Bereitstellung des Fahrzeuges zu erfolgen. Bleibt der Auftraggeber nach
Ablauf einer Nachfrist in Verzug, so ist der Vermittler berechtigt, die
vertragliche Leistung abzulehnen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung
in Höhe von 15% des Kaufpreises zu fordern.
9.Verzugszinsen werden mit
5% p.a. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
10.Die Zahlung kann nur mit
Bargeld, per LZB-Scheck oder durch Vorabüberweisung erfolgen.
11.Der Auftraggeber
verpflichtet sich, Zug um Zug gegen Aushändigung des Fahrzeuges den
Kaufpreis zu zahlen. Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung uneingeschränktes Eigentum der EU-Neuwagenvermittlung
Auto-Fielitz.
12.Sollte eine der
vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein, so bleiben alle anderen
Bestimmungen rechtswirksam.
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